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Deutschland und Myanmar: Bilaterale Beziehungen
Das starke entwicklungspolitische Engagement der Bundesrepublik Deutschland, das die Beziehungen zu Myanmar (bis 1989: Birma) wesentlich getragen hatte, wurde nach der blutigen Niederschlagung von Demonstrationen durch das Militär im Jahr 1988 weitgehend eingestellt.
Mit dem Einsetzen des demokratischen Übergangsprozesses ab 2011 belebten sich die bilateralen Beziehungen zu Myanmar, waren seit 2017 allerdings durch das brutale Vorgehen des Militärs gegen die muslimische Bevölkerungsgruppe der Rohingya in dem Bundesstaat Rakhine belastet.
Die Bundesregierung hat die Machtübernahme durch das myanmarische Militär am 01.02.2021 entschieden verurteilt und fordert ein Ende der Gewalt, Wiedereinsetzung der demokratisch legitimierten Institutionen sowie die sofortige Freilassung aller politischen Gefangen. Sie fordert das Militär auf, zur friedlichen Lösung der von ihm verursachten Krise im Land in den Dialog mit allen beteiligten Seiten einzutreten und unterstützt insbesondere die Vermittlungsbemühungen der ASEAN-Staaten sowie der Vereinten Nationen und ihrer jeweiligen Sondergesandten. Im Rahmen der Europäischen Union wurden in mehreren Runden u.a. zielgerichtete Sanktionen gegen Verantwortliche des Regimes sowie gegen die Wirtschaftskonglomerate des myanmarischen Militärs beschlossen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hatte angesichts der Vertreibung der Rohingya im Frühjahr 2020 entschieden, die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar mit dem Ende der laufenden Projekte auslaufen zu lassen. Angesichts der seit dem Militärputsch rapide wachsenden Not und des allgemeinen Niedergangs (nach Angaben der Vereinten Nationen lebt etwa die Hälfte der 54 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner unter der Armutsgrenze) leistet die Bundesregierung humanitäre Hilfe und unterstützt ausgewählte Projekte u.a. im Bereich Menschenrechte, Kultur und Stabilisierung.