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Visabestimmungen

Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums liegt mit einem Bleistift auf einem Tisch vor einer EU-Flagge.

Antrag Schengen-Visum, © dpa

30.03.2022 - Artikel

Für die Einreise nach Deutschland und in die sogenannten Schengener Staaten benötigen myanmarische Staatsangehörige ein Visum.

Abhängig von Ihrem Reisezweck und der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Deutschland können Sie entweder ein „Schengen-Visum“ für Kurzaufenthalte oder ein „Nationales Visum“ für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen beantragen.

Schengen-Visa

Ein Schengen-Visum ermöglicht Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr und ist gültig für die Schengener Staaten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik und Ungarn.

Informationen zur Beantragung von Schengen-Visa (Aufenthalte unter 90 Tage) finden Sie hier.

Nationale Visa

Wenn Sie in Deutschland leben und beispielsweise arbeiten oder studieren möchten, benötigen Sie ein nationales Visum. Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Reisezwecken und den vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf unserer englischsprachigen Webseite.

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