Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Biometrische Reisepässe
Deutscher Reisepass, © colourbox
Die Botschaft stellt elektronische Reisepässe (ePass) der zweiten Generation aus. Dieser Pass enthält einen Chip, auf dem ein biometrisches, digitales Passfoto und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Mit diesen, den Empfehlungen der ICAO entsprechenden, neuen Technologien wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht. Mit der Änderung des Passgesetzes zum 01.11.2007 wurden diese ePässe der zweiten Generation zwingend.
Ihre Passdaten werden der Bundesdruckerei elektronisch übermittelt. Dadurch verkürzt sich Ihre Wartezeit. Ihren neuen Pass können Sie im Regelfall je nach Reisesaison bereits etwa vier bis sechs Wochen nach Antragstellung abholen. Wenn Sie es besonders eilig haben, können Sie gegen einen Aufpreis in Höhe von € 32 einen sogenannten Expresspass beantragen. Dieser liegt im Normalfall schon nach rund zwei bis vier Wochen bei der Botschaft zur Abholung bereit.
Der normale deutsche Reisepass verfügt über 32 Seiten für Visa und ausländische Aufenthaltsgenehmigungen sowie Einreisevermerke und -stempel. Falls Sie häufig in visumpflichtige Länder reisen und Ihr Pass bisher bereits vor Ablauf der Gültigkeit keine freien Seiten für Visa aufwies, können Sie außerdem gegen einen Aufpreis von € 22 eine Option mit 16 Zusatzseiten für Visa etc. (insgesamt 48 Seiten) wählen.
Sie müssen Ihren Reisepass persönlich in der Botschaft beantragen; Ausnahmen sind leider nicht möglich. Die Passstelle ist für Besucher grundsätzlich von montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet; bitte vereinbaren Sie aber unbedingt vorher telefonisch (01-548951 bis -53) einen Termin, um sicherzustellen, dass Ihr Passantrag entgegengenommen werden kann.
Wichtig: Seit der Einführung der Gesichtsbiometrie am 01. November 2005 unterliegen Passbilder besonderen Anforderungen. Bitte beachten Sie den Link rechts.
Die Vorlage folgender Unterlagen ist zur Ausstellung eines Reisepasses mindestens erforderlich:
* | Bisheriger aktueller Reisepass und ggf. weitere noch gültige Reisepässe. Falls Ihre Aufenthaltsgenehmigung für Myanmar nicht in den Pass eingetragen ist: Original des im Scheckkartenformat ausgestellten Foreign Resident’s Certificate |
* | Vollständig ausgefülltes Antragsformular |
* | Zwei aktuelle (nicht älter als drei Monate) gesichtsbiometrietaugliche Passfotos (bitte die Fotos nicht selbst zuschneiden); nähere Angaben zu den Biometrieerfordernissen finden Sie bei den Links rechts |
* | Original oder beglaubigte Kopie Ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch Ihrer Eltern |
* | Falls Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben: Original oder beglaubigte Kopie Ihrer Heirats- oder Partnerschaftsurkunde bzw. Auszug aus Ihrem Familienbuch |
* | Falls in Ihrem aktuellen Reisepass ein deutscher Wohnort eingetragen ist oder Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren: Original oder beglaubigte Kopie der melderechtlichen Abmeldebescheinigung (falls Sie noch in Deutschland gemeldet sind, muss die Botschaft mit der für Ihren deutschen Wohnort zuständigen Passbehörde Kontakt aufnehmen und es fallen zusätzliche Gebühren, bei Erwachsenen z. B. in Höhe von € 59, an) |
* | Falls Sie die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben: Original oder beglaubigte Kopie der deutschen Einbürgerungsurkunde bzw. der deutschen Beibehaltungsgenehmigung |
Bei Passanträgen für Kinder: In Änderung des bisherigen Verfahrens müssen zukünftig alle Kinder unabhängig vom Lebensalter zur Antragstellung miterscheinen. Zudem müssen alle Personensorgeberichtigten den Passantrag für das Kind persönlich in der Botschaft unterschreiben. Genauere Auskünfte erteilen wir gerne telefonisch.
Darüber hinaus können wir Ihnen folgende Pässe bzw. Passersatzpapiere ausstellen:
Vorläufiger Reisepass:
Für diesen vorläufigen Pass müssen Sie zusätzlich die Dringlichkeit einer beabsichtigten Reise nachweisen. Seine Gültigkeit kann maximal ein Jahr betragen. Dieser Pass hat nur 16 Seiten für Visa und ausländische Aufenthaltsgenehmigungen sowie Einreisevermerke und –stempel und genügt nicht den Anforderungen der Vereinigten Staaten von Amerika für eine visumfreie Einreise nach Maßgabe des „Visa Waiver Program“. Genauere Auskünfte erteilen wir gerne telefonisch.
Kinderreisepass:
Dieses Passersatzpapier mit nur 16 Seiten für Visa und ausländische Aufenthaltsgenehmigungen sowie Einreisevermerke und –stempel ist längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs gültig. Neu ausgestellte Kinderreisepässe berechtigen nicht zur visumfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe des „Visa Waiver Program“. Wir raten Ihnen dringend, für Ihre Kinder keinen Kinderreisepass, sondern einen Preisepass oder - in dringenden Fällen - einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Genauere Auskünfte erteilen wir gerne telefonisch.
Reiseausweis zur Rückkehr:
Dieses Passersatzpapier ist ausschließlich für den Fall gedacht, dass Sie Ihren Reisepass während Ihrer Reise in Myanmar verloren haben oder dass Ihnen Ihr Reisepass gestohlen wurde (Verlustbescheinigung einer myanmarischen Polizeibehörde ist zwingend erforderlich). Das Passersatzpapier berechtigt nur zur unmittelbaren Rückreise nach Deutschland und ist im Regelfall bei Einreise am deutschen Flughafen abzugeben. Eine Einreise nach Thailand im Rahmen eines Transitaufenthalts ist damit zum Beispiel nicht möglich. Genauere Auskünfte erteilen wir gerne telefonisch.
Gebühren in Euro, zahlbar bei Antragstellung
- in US-Dollar bar (zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft)
* | wenn kein melderechtlicher Wohnsitz in Deutschland, aber Wohnsitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt in Myanmar besteht |
Reisepass für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit zehn Jahre) | € 80,00 |
Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit sechs Jahre) | € 58,50 |
Reisepass mit 48 Seiten, zusätzlich | € 22,00 |
Expresszuschlag, zusätzlich | € 32,00 |
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal ein Jahr) | € 39,00 |
Kinderreisepass | € 26,00 |
* | wenn melderechtlicher Wohnsitz in Deutschland bzw. kein Wohnsitz und/oder kein gewöhnlicher Aufenthalt in Myanmar besteht |
Reisepass für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit zehn Jahre) | € 139,00 |
Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit sechs Jahre) | € 96,00 |
Reisepass mit 48 Seiten, zusätzlich | € 22,00 |
Expresszuschlag, zusätzlich | € 32,00 |
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal ein Jahr) | € 65,00 |
Kinderreisepass | € 39,00 |
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland | € 21,00 |
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Fotos annehmen darf, die digital verändert wurden (Stichwort „photoshop“). Dies gilt sowohl für Visa- wie auch Passanträge.