Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Konsularangelegenheiten

Artikel

Hier haben wir für Sie Hinweise zu den nach unserer Erfahrung überwiegend auftretenden Fragen zusammengestellt. Sollten Sie darüber hinausgehende Fragen haben, beraten wir Sie gerne telefonisch oder per Mail.

Für grundsätzliche Fragen ohne spezifischen Myanmar-Bezug bedienen Sie sich bitte der Informationen zum Konsularservice auf der Webseite des Auswärtigen Amts.​​​​​​​

Adoption

Nach unseren Informationen gibt es in Myanmar grundsätzlich sehr wenige Adoptionen. Die Annahme von Kindern durch Ausländer ist nach hiesigen Erfahrungen nicht möglich. Präzedenzen sind nicht bekannt.

Beurkundungen, Bescheinigungen und Beglaubigungen

Die Botschaft kann Kopien (z.B. von öffentlichen Urkunden, Ausweisdokumenten oder Zeugnissen) und Unterschriften (z.B. auf Vollmachten, Anträgen auf Erteilung von Führungszeugnissen oder Führerscheinen) beglaubigen und Bescheinigungen (z.B. Lebensbescheinigungen zum Bezug einer Rente oder Pension) ausstellen. Setzen Sie sich in Ihrer Angelegenheit zur Beratung und Terminvereinbarung per e-Mail mit uns in Verbindung. Mehr Infos zu Urkundenüberprüfungen

Eheschließung deutscher Staatsangehöriger in Myanmar

Das komplexe, dazu nur schwach kodifizierte und grundsätzlich auf Religionszugehörigkeit aufbauende Ehe- und Personenstandsrecht lässt Eheschließungen von Ausländern in Myanmar grundsätzlich zu. Zu den einzelnen Modalitäten kann die Botschaft Sie nicht beraten. Eine in Myanmar formell gültig geschlossene Ehe kann auch in Deutschland anerkannt werden. Setzen Sie sich im konkreten Fall bitte direkt mit der Botschaft in Verbindung.

nach oben