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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

01.12.2017 - Artikel


Allgemeine Hinweise


Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können.

Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.


Falls Sie in eine Notlage geraten, ist die Botschaft Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten behilflich.


Die Botschaft kann jedoch nicht:

  • Ihre Hotelschulden bezahlen
  • Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
  • als „Filiale“ von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden


Geld- oder Passverlust


Passverlust, Was ist zu tun? Wie bekomme ich ein neues Reisedokument? Wie komme ich an Geld?


Antworten auf diese Fragen finden Sie hier: Reiseausweis zur Rückkehr


Krankheit/Unfall


Medizinische Versorgung


Festnahme


...


Todesfall


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