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Pässe und Ausweise

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

05.09.2023 - Artikel

Passpflicht

Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. Der deutsche Personalausweis reicht in der Regel für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann.

Der elektronische Reisepass (Pass mit bordeauxrotem Einband mit nicht sichtbarem Chip im Passdeckel) ist zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Der Pass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden.

Allgemeine Informationen zu Ausweisen und Pässen finden Sie auf der Website des Bundesministerium des Innern und für Heimat.


Das Merkblatt inklusive des Antragsformulars finden Sie hier.


Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass ohne elektronischen Chip. Seit dem 01.01.2021 sind Kinderreisepässe nur noch ein Jahr gültig. Vor dem 01.01.2021 beantragte und ausgestellte Kinderreisepässe sind weiterhin sechs Jahre gültig. Ab dem 01.01.2021 können Kinderreisepässe, auch wenn sie vor diesem Stichtag beantragt und ausgestellt wurden, grundsätzlich nur noch um jeweils ein Jahr bis höchstens zum vollendeten 12. Lebensjahr verlängert werden. Der Kinderreisepass wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z. B. USA). Sollten Sie mit einem Kinderreisepass verreisen wollen, kontrollieren Sie bitte unter dem Stichwort Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige hier, ob die Bestimmungen Ihres Reiselandes die Einreise von Kindern mit Kinderreisepässen zulassen.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Seit diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Wichtiger Hinweis für Doppelstaater

Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung

  • die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass oder Passersatz, z.B. Personalausweis
  • die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates

erfolgen sollte.


Das Antragsformular für Minderjährige finden Sie hier.


Pass- oder Personalausweisverlust im Ausland

Im Falle des Verlustes von Ausweispapieren bei Auslandsreisen stellen die Konsularabteilungen der Botschaften und Generalkonsulate sowie einige Honorarkonsularbeamte Reiseausweise als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus. Diese Dokumente werden für die Dauer der Rückreise nach Deutschland, ggf. via Transitstaaten, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert oder eine Weiterreise in andere Länder geplant ist, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Reisepässe ausstellen.

Für die Ausstellung eines Passersatzes benötigen Sie als Nachweis für den Dokumentenverlust eine polizeiliche Verlustanzeige. Des Weiteren erleichtern Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere die Ausstellung des Passersatzes und auch Rückfragen bei Ihrer Passbehörde in Deutschland. Da an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie damit rechnen, dass eine Ausstellung erst am nächsten Werktag möglich ist.

Einige Staaten verlangen für die Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. In diesen Fällen muss bei Passverlust ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.

Hinweise für Passbilder

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