Bundestagswahl 2025: Deutsche im Ausland können sich jetzt schon ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen.
Anfang nächsten Jahres soll die Bundestagswahl 2025 stattfinden. Sie können sich bereits jetzt zur im Wählerverzeichnis eintragen lassen. Hierfür füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und reichen dieses per Email oder Fax bei Ihrer (letzten) deutschen Meldebehörde ein.
Nähere Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Formulare finden Sie hier.
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie zudem weitere Informationen zum Thema Neuwahlen.
Als Anschrift für die Versendung der Wahlunterlagen (Punkt 10 im Formular) ist folgende Adresse anzugeben:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Rangun
Kurstraße 36
10117 Berlin
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der langen Kurierlaufzeiten nach Myanmar zu einer zeitnahe Antragstellung geraten wird und weisen Sie auch Ihr Wahlamt per Mail oder Brief auf die Kurierlaufzeiten und eine daher erforderliche, frühe Versendung der Wahlunterlagen hin.
Nach erfolgreicher Registrierung werden dann von Ihrer Gemeindebehörde die Wahlunterlagen über die Botschaft an Sie versandt.
Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!